Veröffentlicht am 04/2024
BGH - medizinischer Sachverstand
Grundsätzlich dürfen Gerichte auch über komplexere Fragestellungen entscheiden, ohne die Expertise von Sachverständigen einzuholen, wenn die Richter über hinreichendes eigenes Fachwissen verfügen. Weicht aber ein Gericht von der Einschätzung zweier Ärzte ab, ohne die eigene Ansicht medizinisch zu belegen, geht das zu weit, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit am Mittwoch veröffentlichtem Beschluss (v. 12.03.2024, Az. VI ZR 283/21). Das Oberlandesgericht (OLG) Köln habe sich durch seine Entscheidung "medizinische Sachkunde angemaßt". Dies verletze das Recht des Geschädigten auf rechtliches Gehör.