Veröffentlicht am 05/2024

Fristlose Kündigung wegen unfreiwilliger "Ice-Bucket-Challenge"

Wer seine Vermieterin wie bei der "Ice-Bucket-Challenge" mit Wasser übergießt, begeht eine vorsätzliche Körperverletzung und kann deswegen fristlos aus seiner Wohnung geworfen werden, entschied das Amtsgericht Hanau.