Veröffentlicht am 02/2025
Krankmeldung nach unmittelbaren Arbeitsvertragsschluss
Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 21.01.2025, Az. L 16 KR 61/24.