Veröffentlicht am 05/2024
LSG Baden-Württemberg zur Einstufung als Arbeitsunfall: Wer hat wen mit Corona angesteckt?
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat erstmals über die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall entschieden und insoweit grundsätzliche Kriterien aufgestellt. Im konkreten Fall verneinte der 1. Senat das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (Urt. v. 29.04.2024, Az. L 1 U 2085/23).