Gericht erkennt Post-Covid als Berufskrankheit an
SG Heilbronn zu den medizinischen Folgen von Corona: Gericht erkennt Post-Covid als Berufs¬krank¬heit an Medizinische Erkenntnisse zum Post-Covid-Syndrom reichen aus Sicht des Sozialgerichts Heilbronn mittlerweile aus, um es als Folge einer Berufskrankheit anzuerkennen. Es verurteilte eine gesetzliche Unfallversicherung, einem ursprünglich an Corona erkrankten Krankenpfleger in einem Klinikum eine Verletztenrente zu gewähren (Urt. v. 12.12.2024, Az. S 2 U 426/24).
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BGH fordert mündliche Aufklärung vor ärztlichen Eingriffen Wer sich einer Operation unterzieht, muss zuvor vom Arzt über Risiken informiert werden. Dafür reicht ein Aufklärungsbogen nach Urteil des Bundesgerichtshofs nicht aus.
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Das ändert sich 2025 in Gesundheit und Pflege Zum Jahreswechsel 2024/2025 werden im Bereich des Bundesgesundheitsministeriums zahlreiche Änderungen wirksam. Hier informieren wir über die wichtigsten Neuerungen.
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Jedes Jahr nehmen sich viele Menschen in Deutschland das Leben. Mit einem Gesetz zur Suizidprävention soll in solchen Notlagen frühzeitiger geholfen werden.
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Gesetzlich Versicherte erhalten – anders als Privatversicherte – von den gesetzlichen Krankenkassen keine Erstattung der von ihnen verauslagten Behandlungskosten. Sie bekommen in der Regel die benötigten Leistungen als Sachleistung bei den Ärztinnen und Ärzten, die mit den kassenärztlichen Vereinigungen entsprechende Verträge geschlossen haben - Landgericht Düsseldorf vom 26.06.2024, Az.: 34 O 107/22.
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